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Tauchlehrerin / Tauchlehrer

DLRG Tauchlehrer * ( CMAS M1 )

Ausbilder für die Anfängerausbildung Gerätetauchschein * ( CMAS * ), sowie die DLRG-Fortbildungen Gerätetauchen Orientierung unter Wasser (651), Gruppenführung (652) und Nachttauchen (654)

Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG/CMAS-Tauchlehrer * ( CMAS M1 )

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG (Mitgliedschaft in der DLRG)
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Ärztliche Tauglichkeit (Nachweis der Tauchtauglichkeit)
  • Nachweis des (zusätzlichen) privaten Versicherungsschutzes für Tauchunfälle
  • Befürwortung der Teilnahme (durch den Landesverband oder den Bundesverband)
  • Weitere Voraussetzungen gemäß bundeseinheitlicher Ausbildungsvorschrift (681)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Schriftlicher Beantwortung eines Fragebogens und/oder Auswertung von schriftlichen Prüfungsergebnissen
  • Referat von 10-15 Minuten Dauer über ein vom Bewerber selbst gewähltes Thema aus den Themenbereichen Tauchausbildung, Praxis, -physik, -medizin, -physiologie, -ausrüstung und Tauchen und Umwelt (gem. Themenkatalog des Fachbereichs Tauchen des Präsidiums); der Bewerber muss sich auf zwei Referate aus unterschiedlichen Themenkreisen vorbereitet haben
  • Demonstration der Erste Hilfe-Leistung bei Tauchunfällen ein-schließlich der Handhabung der verschiedenen O2-Systeme. Der Bewerber muss in der Lage sein, schnell eine Ersthelfer-Diagnose zu stellen und die entsprechenden Erste Hilfe-Maßnahmen durch-zuführen. Beantwortung von Fachfragen zur Anatomie, Physiologie sowie zur Tauchmedizin. Prüfer für diesen Teil sind ein Arzt und ein TaL*** .
  • Mindestens sechs qualifizierende Tauchgänge innerhalb von mindestens fünf zusammenhängenden Tagen gem. PO 6 „DLRG – Tauchausbildung“ und den Richtlinien des Lizenzgebers. Inhalte der Tauchgänge: • Diverse Übungen • Konditionsübungen mit und ohne Gerät • Demonstration einer Partnerrettung mit kontrolliertem Transport aus der Tiefe an die Wasseroberfläche unter Benutzung sämtlicher Ausrüstungsteile, Notzeichen an der Oberfläche, Transport zum Ufer oder Boot (etwa 50 Meter) und an Land oder Bord, Erste Hilfe-Maßnahmen, Einleiten weiterer Maßnahmen Die Prüfungsinhalte werden vom Prüfungsausschuss während der Tauchlehrerprüfung rechtzeitig bekannt gegeben. Die Übungen werden im Anhang Prüfungstauchgänge detailliert beschrieben.

Dokumente

DLRG Tauchlehrer ** ( CMAS M2 )

Ausbilder für die Fortgeschrittenenausbildung Gerätetauchschein ** und *** ( CMAS ** und *** ), sowie die DLRG-Fortbildungen Gerätetauchen Tauchsicherheit und Rettung (623) und Strömungstauchen (655). DLRG Tauchlehrer mit eigenem Fortbildungsnachweis Trockentauchen (656), Medizin Praxis (657) und Eistauchen (658) dürfen auch diese ausbilden.

Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG/CMAS-Tauchlehrer ** ( CMAS M2 )

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG (Mitgliedschaft in der DLRG)
  • Mindestalter 20 Jahre
  • Ärztliche Tauglichkeit (Nachweis der Tauchtauglichkeit)
  • Nachweis des (zusätzlichen) privaten Versicherungsschutzes für Tauchunfälle
  • Befürwortung der Teilnahme (durch den Landesverband oder den Bundesverband)
  • Weitere Voraussetzungen gemäß bundeseinheitlicher Ausbildungsvorschrift (683)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Schriftliche Ausarbeitung eines vorgegebenen Themas (gem. Themenkatalog des Fachbereichs Tauchen des Präsidiums)
  • Schriftlicher Beantwortung eines Fragebogens und/oder Auswertung von schriftlichen Prüfungsergebnissen
  • Referat von 10-15 Minuten Dauer über ein vom Bewerber selbst gewähltes Thema aus den Themenbereichen Tauchausbildung, Praxis, -physik, -medizin, -physiologie, -ausrüstung und Tauchen und Umwelt (gem. Themenkatalog des Fachbereichs Tauchen des Präsidiums); der Bewerber muss sich auf zwei Referate aus unterschiedlichen Themenkreisen vorbereitet haben
  • Demonstration der Erste Hilfe-Leistung bei Tauchunfällen ein-schließlich der Handhabung der verschiedenen O2-Systeme; der Bewerber muss in der Lage sein, schnell eine Ersthelfer-Diagnose zu stellen und die entsprechenden Erste Hilfe-Maßnahmen durch-zuführen. Beantwortung von Fachfragen zur Anatomie, Physiologie sowie zur Tauchmedizin. Prüfer für diesen Teil sind ein Arzt und ein TaL*** / Examiner.
  • Mindestens sechs qualifizierende Tauchgänge innerhalb von mindestens fünf zusammenhängenden Tagen gem. PO 6 „DLRG – Tauchausbildung“ und den Richtlinien des Lizenzgebers. Inhalte der Tauchgänge: •Organisation und Leitung von Tauchgängen mit diversen Übungen • Rettungstechniken und -management • Sicherheit an Bord • Konditionsübungen • Ausbildung von Anfängern Die Prüfungsinhalte werden vom Prüfungsausschuss während der Tauchlehrerprüfung rechtzeitig bekannt gegeben. Die Übungen werden im Anhang Prüfungstauchgänge detailliert beschrieben.

Dokumente

DLRG-Lehrtaucher

Der DLRG-Lehrtaucher ist berechtigt, im Auftrag seines Landesverbandes oder des Bundesverbandes Schnorcheltauchabzeichen, Signalmann, Einsatztaucher Stufe 1 und 2 und Taucheinsatzführer auszubilden und diese Ausbildungsstufen zu prüfen.

Zielgruppe
Erfahrene Einsatztaucher-2 die dafür vorgesehen sind, in der DLRG-Einsatztaucheraus- und -fortbildung eingesetzt zu werden.

Inhalte

  • Ziele der Ausbildung zum DLRG – Lehrtaucher sind den LT - Anwärter in die formalen Strukturen einzugliedern, die durch die Prüfungsordnung 6 „DLRG – Tauchausbildung“ und die DGUV Regel 105-002 vorgegeben sind.
  • Ziele der Ausbildung zum DLRG – Lehrtaucher sind - die praktischen und theoretischen Fähigkeiten des LT - Anwärters mindestens auf den Kenntnisstand aus Kapitel 4.2 dieses Ausbildungsrahmenplans zu bringen.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 21 Jahre (Jahre)
  • DLRG-Einsatztaucher Stufe 2 (gültige Einsatztauchberechtigung Stufe 2 der DLRG)
  • Taucheinsatzführer
  • Befürwortung der Teilnahme (durch den Landesverband oder den Bundesverband)
  • Sanitätsausbildung A (oder 341)
  • Gemeinsamer Grundausbildungsblock
  • Assistenz bei der Ausbildung zum DLRG-Einsatztaucher; erfahrener Taucher gemäß DGUV Regel 105-002
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber

Praktische Prüfungsleistungen

  • Schriftliche Prüfung
  • Bewertung einer Einsatztaucher-Prüfung
  • Abhalten einer Lehrprobe (Zielgruppe Einsatztaucher)
  • mündliche Prüfung
  • schriftliche Ausarbeitung (Zielgruppe Lehrtaucher)
  • Mindestens 3 Tauchgänge als Tauchausbilder: - Tauchen mit Anfängern (Einweisung in das Leinentauchen) - Leinentauchgang bei Nacht - Arbeiten unter Wasser Bei einem dieser Tauchgänge hat der Prüfling die Leistungen der anderen Taucher zu bewerten.
  • Durchführung eines Einsatztauchgangs als Taucheinsatzführer: Die Aufgabe des Einsatztauchgangs wird durch die Prüfungskommission festgelegt.
  • Rettungsübung: Der Prüfling hat unter Einbindung des gesamten Tauchtrupps einen in 10 bis 20 m Tiefe wartenden Kameraden anzutauchen; beide haben vollständige Tauchausrüstung zu tragen. Der zu rettende Taucher ist mit seiner Tauchausrüstung unter Beachtung der maximalen Aufstiegsgeschwindigkeit sachgerecht an die Oberfläche zu bringen und an Land zu bringen; danach Diagnose nach vorgegebenem Unfallschema und unverzügliche Einleitung der erforderlichen Ersten Hilfe-Maßnahmen einschließlich einer ggf. veranlassten Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) über 3 Min. Dauer; Anfertigen eines Unfallprotokolls für den Notarzt.

Dokumente

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