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Führungskräfte im Katastrophenschutz

Truppführerausbildung

Truppführer führen Trupps von 2 bis 5 Helfern.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Katastrophenschutz oder in der öffentlichen Gefahrenabwehr (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Katastrophenschutz oder in der öffentlichen Gefahrenabwehr)
  • Ausbildung: Helfergrundausbildung (811)
  • Ausbildung: Führungslehre (421)
  • Ausbildung: BOS-Sprechfunker -analog- (712) oder Ausbildung: BOS-Sprechfunker -digital- (715)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung

Dokumente

Gruppenführerausbildung (Führen in der Führungsstufe A)

Gruppenführer führen Gruppen von 2 bis 5 Trupps auch unterschiedlicher Fachrichtungen.

Zielgruppe
Die Fortbildung der Gruppenführer ist durch Ausbildung am Standort sicherzustellen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Truppführerausbildung (830)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung

Dokumente

Zugführer- und Einsatzführerausbildung (Führen in der Führungsstufe B)

Zugführer führen Züge von 2 bis 5 Gruppen unterschiedlicher Fachrichtungen. Sie können Einsätze oder Einsatzabschnitte in der Führungsstufe B nach DV 100 leiten.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Gruppenführerausbildung (Führen in der Führungsstufe A) (831)
  • mindestens 3 Jahre aktive Tätigkeit als Gruppenführer (mindestens 3 Jahre aktive Tätigkeit als Gruppenführer)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Landesverbandes)

Dokumente

Verbandführerausbildung (Führen in der Führungsstufe C)

Verbandführer führen taktische Verbände von 2 bis 5 Zügen („Bereitschaft“) oder von 2 bis 5 Bereitschaften („Abteilung“) auch unterschiedlicher Fachdienste. Sie können Einsätze oder Einsatzabschnitte auch unterschiedlicher Fachdienste in der Führungsstufe C nach DV 100 leiten.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Zugführer- und Einsatzführerausbildung (Führen in der Führungsstufe B) (832)
  • mindestens 3 Jahre aktive Tätigkeit als Zugführer (mindestens 3 Jahre aktive Tätigkeit als Zugführer)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Landesverbandes) oder Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Bundesverbandes)

Dokumente

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