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Funkausbildung

Sprechfunkunterweisung DLRG-Betriebsfunk

Die Tätigkeit als Einsatzkraft beinhaltet auch das sichere Bedienen eines DLRG-Betriebsfunkgerätes, sowie die sichere Verkehrsabwicklung im Betriebsfunk der DLRG. Die Sprechfunkunterweisung DLRG-Betriebsfunk berechtigt zur Teilnahme am Sprechfunkverkehr im DLRG Betriebsfunk. Sie ist als Grundausbildung für jede Einsatzkraft anzusehen.

Zielgruppe
Alle (angehenden) DLRG Einsatzkräfte

Inhalte

  • Verschwiegenheitspflicht und rechtliche Grundlagen
  • Physikalische Grundlagen
  • Gerätekunde
  • Verkehrsabwicklung im Betriebsfunk, Dokumentation und Funkrufnamensystematik
  • Praktische Übungen

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 12 Jahre

Dokumente

DLRG-Sprechfunker

Die Qualifikation zum DLRG-Sprechfunker ist eine Erweiterung und Vertiefung der "Sprechfunkunterweisung DLRG-Betriebsfunk (710)".

Zielgruppe
(Angehende) Einsatzkräfte die Ihr Wissen vertiefen und erweitern möchten oder den Weg zum Ausbilder Sprechfunk einschlagen möchten.

Inhalte

  • Verkehrsabwicklung
  • Kommunikation
  • Verschwiegenheitspflicht und rechtliche Grundlagen
  • Unfallvermeidung
  • Funkbetrieb
  • Physikalische Grundlagen
  • Gerätekunde
  • Trouble Shooting
  • Lernerfolgskontrolle theoretisch und praktisch

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 14 Jahre
  • Basisausbildung Einsatzdienste (oder Wasserretter (411))

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Einheitlicher Prüfungsfragebogen, der über die "Prüfungen Iuk"-APP im ISC erzeugt werden muss.

Praktische Prüfungsleistungen

  • Bewertete Sprechfunkübung

Dokumente

BOS-Sprechfunker -analog-

Die Ausbildung zum BOS-Sprechfunker -analog- ist für die Bedienung von analogen BOS-Funkgeräten erforderlich (BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben).

Zielgruppe
Einsatzkräfte die in der öffentlichen Gefahrenabwehr oder im Katastrophenschutz eingesetzt werden oder eingesetzt werden sollen.

Voraussetzungen

  • Die Voraussetzungen für die Prüfung sind in den landesrechtlichen Bestimmungen geregelt.

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Theorie: Inhalt, Art und Umfang der Prüfung richten sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praxis: Inhalt, Art und Umfang der Prüfung richten sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.

Dokumente

BOS-Sprechfunker -digital-

Die Ausbildung zum BOS-Sprechfunker -digital- (Endanwenderschulung Digitalfunk im Sinne der anderen BOS) ist für die Bedienung von BOS-Digitalfunkgeräten erforderlich (BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben).

Zielgruppe
Einsatzkräfte die in der öffentlichen Gefahrenabwehr eingesetzt werden oder eingesetzt werden sollen.

Inhalte

  • Die Tätigkeit als Einsatzkraft beinhaltet auch das sichere Bedienen eines Funkgerätes, sowie die sichere Verkehrsabwicklung. Sprechfunkgeräte sind Führungs- und Einsatzmittel. Ihre Bedienung und Beherrschung erfordert ein umfangreiches Fachwissen und regelmäßige, eigenständige Fortbildungen im Sprechfunkbereich. Die Ausbildung zum BOS-Sprechfunker ist für die Bedienung von BOSFunkgeräten erforderlich (BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben). - Rechtliche Grundlagen - Physikalische und Technische Grundlagen - Gerätekunde - Navigation und Kartenkunde - Sprechfunkbetrieb - Betriebsarten und Organisation im Digitalfunk - Sprechfunkübung - Schriftlicher und praktischer Prüfungsteil Die Ausbildung erfolgt gem. den Vorgaben des Landes Niedersachsen und basierend auf den Schulungsunterlagen der ASDN (Schulungsunterlagen (niedersachsen.de)).
  • BOS Sprechfunker -digital- (Sprechfunker mit Digitalfunkqualifikation gemäß Ausbildungskonzept der npol BOS in Schleswig-Holstein) Ausbildungsform: Die Ausbildung erfolgte nach der aktuellen Fassung des Ausbildungskonzept Digitalfunk der npol BOS in Schleswig-Holstein. Lehrgangsinhalte: - Grundlegende Informationen 0.5 UE - Betriebliche Grundlagen 0.5 UE - Netzspezifische Grundlagen 1.0 UE - Gerätekunde (Handhabung und Bedienung) 2.0 UE - Praktische Übungen 2.0 UE

Voraussetzungen

  • Die Vorraussetzungen für die Prüfung sind in den landesrechtlichen Bestimmungen geregelt.

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Theorie: Inhalt, Art und Umfang der Prüfung richten sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praxis: Inhalt, Art und Umfang der Prüfung richten sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.

Dokumente

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