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Sanitäts Ausbilderin / Ausbilder

Sanitätsausbilder

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung (Befürwortung der entsendenden Gliederung, nicht älter als 6 Monate.)
  • Ausbildung: Sanitätsausbildung B (332) (PO 382.1: 'Gültige Sanitätsausbildung B'.)
  • Ausbildung: Erste-Hilfe-Ausbilder (381) (PO 382.1: 'Gültige Erste-Hilfe-Ausbilder Urkunde (381)'.) oder PO 382.1 Fußnote *: Im Einzelfall kann eine anerkannte rettungsdienstliche Lehrqualifikation ersetzend für 381 anerkannt werden (Entscheidung Landesverbands-/Bundesarzt). (PO 382.1 Fußnote *: Im Einzelfall kann eine anerkannte rettungsdienstliche Lehrqualifikation ersetzend für 381 anerkannt werden (Entscheidung Landesverbands-/Bundesarzt).)
  • Hospitation: Sanitätsausbildung A (331) (AB 382.1: eine Hospitation bei einer Sanitätsausbildung A (24 LE).)
  • Assistenz: Sanitätsausbildung B (332) (AB 382.1: mindestens eine Assistenz bei einer Sanitätsausbildung B (24 LE).)

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